Südafrika
Klimatabelle Kapstadt
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 26 | 26 | 25 | 22 | 20 | 18 | 17 | 18 | 19 | 21 | 23 | 25 |
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Min. Temperatur °C | 16 | 16 | 14 | 12 | 10 | 8 | 7 | 8 | 9 | 11 | 13 | 14 |
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Sonnenstunden / Tag | 12h | 10h | 9h | 8h | 6h | 6h | 6h | 7h | 8h | 9h | 10h | 11h |
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Regentage | 4 | 3 | 4 | 8 | 9 | 10 | 11 | 11 | 7 | 7 | 3 | 4 |
Klimatabelle Johannesburg
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 26 | 25 | 24 | 22 | 19 | 17 | 17 | 20 | 23 | 25 | 25 | 26 |
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Min. Temperatur °C | 15 | 14 | 14 | 10 | 6 | 4 | 4 | 6 | 9 | 12 | 13 | 14 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 7h | 8h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h |
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Regentage | 13 | 9 | 8 | 7 | 3 | 1 | 0 | 1 | 2 | 8 | 11 | 12 |
Klimatabelle Kruger Nationalpark
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 34 | 34 | 32 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 30 | 31 | 32 | 33 |
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Min. Temperatur °C | 22 | 21 | 20 | 17 | 12 | 8 | 8 | 11 | 14 | 17 | 19 | 21 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 7h | 8h | 7h | 8h | 8h | 8h | 8h | 8h | 7h | 7h | 7h |
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Regentage | 5 | 4 | 4 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 4 | 5 |
WETTER & KLIMA
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Südafrika entgegengesetzt zu denen in Europa. Es herrscht trockenes bis subtropisches Klima vor, das für Europäer jedoch im Allgemeinen gut verträglich Klima ist. Die durchschnittliche Sonnenscheindauer in Südafrika zählt zu der höchsten der Erde. Die Sommer in den Kap-Provinzen sind sonnig und trocken. Es gibt keine ausgesprochenen Regenperioden.
In den übrigen Landesteilen sind die Sommer warm, jedoch nicht heiß, mit gelegentlichen Schauern. Die Winter sind dagegen sonnig und warm, wobei die Winternächte im Binnenland sehr kühl werden können. Nur an der Ostküste gibt es häufige Niederschläge.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich bietet Südafrika ganzjährig angenehme klimatische Bedingungen. Besonders beliebte Reisemonate für die Kap-Provinzen sind die Monate September bis Mai. Für Reisen an die subtropische Küste KwaZulu/ Natals sind die südafrikanischen Wintermonaten zwischen Juni und August die beliebteste Reisezeit.
WÄHRUNG
1 Südafrikanischer Rand (ZAR) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca.16,11 ZAR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Südafrika hat Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa” auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Südafrika ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und einem Kinderreisepass mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 1 Monat über die Reise hinaus gültig sein. Für die Einreise werden 2 freie Stempelseiten im Reisepass benötigt. Des Weiteren muss dieser maschinenlesbar sein.
Hinweise für Minderjährige: Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise ab November 2019 nur noch ein gültiges Reisedokument, auch wenn sie nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn Minderjährige in Begleitung Erwachsener reisen, welche nicht ihre biologischen Eltern sind.
Alleinreisende Minderjährige benötigen weiterhin ihre Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Diese sollte möglichst eine internationale Geburtsurkunde sein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung beinhalten. Zudem wird eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung) der Sorgeberechtigten, die Angabe der Kontaktdaten sowie eine beglaubigte Passkopie der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten benötigt. Alleinreisende Minderjährige brauchen zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie der Person, zu der die/der Minderjährige reisen soll.
Beglaubigte Kopien müssen entweder von einem Notar oder der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen müssen durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung bestätigt werden.
Südafrikanische Minderjährige müssen, auch in Begleitung beider Elternteile, weitere unterstützende Dokumente mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise gibt es seit dem 18. März 2020 ein Einreiseverbot für Staatsangehörige die aus einem Krisenland (u.a. Deutschland) einreisen. Zeitgleich wurde für deutsche Staatsangehörige bis auf weiteres die Visumpflicht eingeführt. Für eine Visumbeantragung vor der Einreise ist die .südafrikanischen Botschaft in Berlin zuständig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Südafrika benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Für touristische Reisen wird eine Besuchsgenehmigung von maximal 90 Tagen erteilt. Es muss ein Weiter, – oder Rückflugticket vorgelegt werden.
Hinweis für Inhaber von deutschen Reiseausweise:
Mit einem Reiseausweis, der im Notfall zur Ausreise von der deutschen Bundespolizei ausgestellt wird, ist es nicht möglich nach Südafrika einzureisen. Im Weiteren benötigen folgende Personen ein Visum zu Einreise nach Südafrika:
– Inhaber von in Deutschland ausgestellten “Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)”,
– Inhaber von deutschen “Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)”,
– Inhaber von “Reiseausweisen für Staatenlose”,
– Inhaber von “Reisedokumenten” .
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover und Lübeck.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Kalendertag mit dem nächsten Anschluss von Kapstadt, Durban, Johannesburg oder Lanseria weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Südafrika sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung, bei Personen über 1 Jahr, notwendig. Dies gilt auch für Transitaufenthalte von über 12 Stunden in Südafrika. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Südafrika empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik